Abwrackprämie 

Die Sanitär-Heizung und Klimainnung Landkreis Leipzig und Muldental informiert über die Abwrackprämie für Heizkessel

Der Freistaat Sachsen hat seine Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" aktuell überarbeitet und dabei Förderhöhen und förderfähige Maßnahmen angepasst. Dabei wurde eine Abwrackprämie für Heizkessel und Heizthermen sowie Zuschüsse bei einem Heizungspumpenwechsel eingeführt (Effizienzklasse A) Was wird gefördert? Heizkessel und Heizthermen, die mit Erdgas, Erdöl und Flüssiggas betrieben werden. Nicht förderfähig sind Wärmeverteilernetze (Rohrleitungen) und Raumheizflächen (Heizkörper). Wer kann gefördert werden? Alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Die Förderung gilt für alle Heizkessel und Heizthermen, die nicht einer gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und Brennwerttechnik noch nicht nutzen. Selbstinstallationen werden nicht gefördert. Die Förderhöhe beträgt 1.250,00 €. Die neuen Geräte sollen mit einer Energiesparpumpe Klasse A ausgerüstet sein. Energiesparpumpen werden über die KfW mit bis zu  25 % der Kosten gefördert. Die Auslegungstemperatur darf 70 - 50 °C nicht überschreiten. Der Einbau der Heizungsanlage ist von einem eingetragenen Fachbetrieb des SHK Handwerks protokollarisch nachzuweisen. Die Fördergelder sind vor Beginn der Arbeiten bei der SAB zu beantragen. Es sollte keinesfalls vor Bestätigung der Fördermittel durch die SAB mit dem Austausch der vorhandenen Wärmeerzeuger begonnen werden. Informationen und Anträge kann man über die Innungsbetriebe der SHK Handwerks einholen. Betriebe im Landkreis Leipzig findet man unter www.kh-landkreis-leipzig.de Interessierte Kunden können sich auch über die Internet-Seiten  www.Heizungscheck-Sachsen.de  und www.Abwrackpraemie-Heizung-Sachsen.de informieren. Hier werden alle wesentlichen Informationen zum Thema bereitgestellt.

Abwrackprämie für Heizkessel wird verlängert

Das Sächsische Kabinett hat am 10. November 2009 zusätzliche Fördermittel für die Richtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen.

Mit diesem Förderprogramm werden energiesparende und umweltschonende Projekte wie der Neubau und die Sanierung von Passivhäusern, Solarthermie, Fotovoltaik, Blockheizkraftwerke, energieeffiziente Straßenbeleuchtungen und der Heizkesseltausch gefördert.

Die Abwrackprämie für alte Heizkessel habe die Erwartungen deutlich übertroffen, sagte Umweltminister Frank Kupfer. Mit den zusätzlichen Mitteln könne die erfolgreiche Maßnahme fortgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreishandwerkerschaft Landkreis Leipzig

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